#Leistungsschutzrecht beschlossen?


So wie es aussieht ist es jetzt fest, das ein „Leistungsschutzrecht“ kommen wird.

Zumindest kann man das bei Netzpolitik.org lesen. Dinge wie Zitatrecht dürften wir dann wohl bald in die Tonne treten dürfen und für Links auf andere Seiten darf man dann wohl auch bald zahlen (siehe den ganzen Streit Verlage gegen Google)

Update: ich fülle den Artikel noch mit einigen Blog- und Newsbeiträgen auf, die ich so im Laufe des Tages finde. Ich hoffe mal, dass ich jetzt nicht verklagt werde dafür, dass ich andere Leute verlinke und denen eventuell den ein oder anderen Besucher bringe.

Allgemeine Infos gibt es beim IGEL

Ich habe eben gesehen, dass ich mir das Papier mal komplett durchsehen muss, denn das habe ich gerade bei turi2 gefunden:

In einem weiteren Punkt kommt der Koalitionsausschuss den Verlagswünschen entgegen: Künftig wird die Aufgreifschwelle beim Pressefusionsrecht, also die Marke, ab der das Kartellamt aktiv wird, von 25 auf 62,5 Mio Euro Umsatz angehoben. Mit einer Anhebung der Bagatellmarktklausel von 750.000 auf 1,875 Mio Euro soll Presseverlagen einerseits der „wirtschaftlich notwendige Strukturwandel“ erleichtert werden, zum anderen solle der „Erhalt einer vielfältigen und lebendigen Presselandschaft“ in Deutschland gewährleistet bleiben.

 

UPDATE2:

The Dead Cat Bounce: Leistungsschutzrecht: Rudert die CDU schon zurück?

3 Responses to “#Leistungsschutzrecht beschlossen?”

  1. Klar, Blogger die Journalistische Arbeit leisten müssten dann einen Teil ihrer Einnahmen abführen und an die Konkurenz der Printverlage weiterreichen. Es würde quasi eine Steuer eingeführt welche direkt der Privatwirtschaft und dann auch noch der Konkurrenz zugute kommt.

    So sieht eben FDP und CDU Politik aus, korrupt bis zum geht nicht mehr !

  2. Die ganze Geschichte gibt es hier.

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