EU-Ministerrat will Internetsperren


Laut dem AK-Zensur möchte der EU-Ministerrat Internetsperren einführen.

Pressemitteilung des AK-Zensur:

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zu Access-Blocking auf EU-Ebene und zur „Dialogveranstaltung Perspektiven Deutscher Netzpolitik – Das Internet als Mehrwert erhalten“ des Bundesinnenministers am 24. März 2010

Die Ermittler müssen technisch und fachlich auf der Höhe der Zeit sein. Es ist ein Unding, wenn in einem LKA sechs Beamten der Internet-Abteilung nur zwei internetfähige Computer zur Verfügung stehen. Ermittler, die im Bereich der Internet-Kriminalität arbeiten, sollten zumindest jeweils einen internetfähigen PC haben, diesen souverän bedienen können und rudimentäre Kenntnisse in mindestens einer Programmiersprache haben.

Anlässlich der „Dialogveranstaltung Perspektiven Deutscher Netzpolitik – Das Internet als Mehrwert erhalten“ des Innenministeriums am 24. März veröffentlicht der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) ein geheimes Dokument des Rates der Europäischen Union (Ministerrat) zur Kriminalitätsbekämpfung im Internet und nimmt gleichzeitig zu den Leitfragen des BMI Stellung.

Download des Dokuments vom Ministerrat:
http://ak-zensur.de/download/europarat–access-blocking-re01.en10.pdf

Das Dokument nimmt Bezug auf Bestrebungen zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet. Es propagiert die Fortsetzung des Projekts CIRCAMP. Bei einem der wesentlichen Bestandteile von CIRCAMP handelt es sich um einen mit dem Zugangserschwerungsgesetz vergleichbaren Ansatz. In der EU werden Access-Blockaden und Stopp-Schilder auf internationaler Ebene geplant. Und gerade im europäischen Kontext ist es erschreckend, dass die Mitgliedsländer nur bei der Erstellung einer Filterliste, nicht aber bei der Entfernung der Dokumentation sexuellen Missbrauchs von Kindern kooperieren wollen.

Nachdem wir in Deutschland einen überparteilichen Konsens und ein klares Statement gegen eine fatale Symbolpolitik erreicht haben, ist die deutsche Politik nun in der Verantwortung, dieses Ergebnis auf internationaler Ebene zu verteidigen. Die Fragen, die in der heutigen Runde mit dem Bundesinnenminister gestellt werden, sind richtig und wichtig – doch genauso klar und eindeutig müssen die Antworten darauf ausfallen.

Die Antworten des AK Zensur auf die Fragen des Innenministers:

Wie gehen wir mit Konflikten zwischen der Freiheit des Informationszugangs und der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet um?

Die Informations- oder Rezipientenfreiheit – also das Recht eines jeden, sich aus allen öffentlich zugänglichen Quellen frei zu unterrichten – ist ein wesentliches Element unserer wehrhaften Demokratie. »Feindsenderverbote« hingegen sind Kennzeichen autoritärer Regime. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall „Einfuhrverbot / Leipziger Volkszeitung“ (BVerfGE 27, 71) umfasst das Recht, sich frei zu unterrichten, sowohl die schlichte Informationsaufnahme als auch die aktive und ungehinderte Informationsbeschaffung. Ungehindert bedeutet dabei frei von rechtlich angeordneter oder faktisch verhängter staatlicher Abschneidung, Behinderung, Lenkung, Registrierung und sogar „frei von unzumutbarer Verzögerung“.

In dem Themenkomplex des seit über einem Jahr diskutierten Zugangserschwerungsgesetzes stellt sich die Frage nach Abwägung zwischen Freiheit des Informationszugangs und Bekämpfung der Inhalte nicht. Die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern (oft verharmlosend „Kinderpornografie“ genannt) ist ein Verbrechen. Sie ist weltweit geächtet und kann weltweit bekämpft werden. Und genau das muss getan werden, nämlich echte Verbrechensbekämpfung, anstatt Internetseiten mit einem Schild zu versehen, an dem wir nicht vorbeilaufen sollen und es doch problemlos könnten.

Wie können rechtliche Instrumente ausgestaltet werden, um illegale Inhalte zu bekämpfen, ohne die Freiheitsrechte der Beteiligten mehr als notwendig einzuschränken?

Eine Studie der Universität Cambridge zeigt, dass Banken es im Durchschnitt innerhalb von vier bis acht Stunden schaffen, Betrugs-Webseiten (sogenannte Phishing Websites) zu löschen – weltweit. Wenn dies bei simplen Betrugs-Webseiten möglich ist, warum klappt dies nicht bei den weltweit nicht nur verbotenen, sondern geächteten Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern?

Welche Verantwortung haben Internet-Dienstleister bei der Bekämpfung illegaler Inhalte?

Hier ist zuerst die Frage zu stellen, was in diesem Kontext unter „Internet-Dienstleister“ und was unter „illegale Inhalte“ zu verstehen ist. Beides deckt einen breiten Bereich ab.

Internet-Zugangsanbieter (Access-Provider) sind Telekommunikations-Dienstleister und genausowenig dafür verantwortlich, was ihre Kunden machen, wie ein Telefonie-Anbieter für die Gespräche seiner Kunden verantwortlich sein kann.

Inhalts-Anbieter (Content-Provider) sind natürlich für ihre Inhalte selbst verantwortlich.

Gegen Anbieter von Speicherplatz (Hosting-Provider) sollte nur unter strengen Auflagen und nur dann vorgegangen werden, wenn ein Vorgehen gegen den Inhaltsanbieter gescheitert ist.

Sind Netzsperren als Ultima ratio denkbar? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen (rechtlich/technisch)?

Nein, Netzsperren sind auch als Ultima ratio kontraproduktiv:

Wer Access-Blocking einsetzt, publiziert damit quasi die Liste der betroffenen Seiten: Sobald Webseiten blockiert werden, lässt sich einfach abfragen, ob eine bestimmte Seite auf der Liste steht. Dadurch ist es mit relativ geringem Aufwand möglich, die Sperrliste herauszufinden. Dies ist keine Theorie, sondern wurde bereits praktiziert.

Betreiber einschlägiger Angebote können automatisiert prüfen, ob ihre Webseiten auf einer Sperrliste stehen, und somit feststellen, ob sie im Fokus der Ermittler stehen. Internet-Sperren sind daher ein Frühwarnsystem für Kriminelle.

Wie können wir den Grundsatz „Löschen vor Sperren“ international umsetzen? Was tun wir, wenn die internationale Kooperation an Grenzen stößt?

Der Grundsatz darf nicht „Löschen vor Sperren“ heißen, sondern „Löschen und Täter verfolgen statt Inhalte verstecken und Täter schützen“. Sowohl das Löschen als auch die Strafverfolgung der Täter ist weltweit möglich. Oft wird auch damit argumentiert, die Mehrheit illegaler Inhalte würde aus Staaten verbreitet, in denen eine Verfolgung der Täter nicht möglich sei. Dies ist erwiesenermaßen falsch. Alle Analysen zeigen: Die Mehrheit der Webseiten der bekannten Sperrlisten kommt aus den USA und Westeuropa inklusive Deutschland. Dies belegt auch eine kaum bekannte Analyse des BKA der dänischen Sperrliste. Die häufigsten Server-Standorte sind dort, nach Anzahl der Webseiten:

USA: 1148; Deutschland: 199; Niederlande: 79; Kanada: 57

Auf keiner Sperrliste anderer Länder befindet sich auch nur eine Webseite, die aus einem der sogenannten Failed States verbreitet wird, wie dies vom BKA öffentlich immer wieder behauptet wurde.

Welche Ausstattung benötigen Polizei und Staatsanwaltschaften, um besser gegen illegale Inhalte vorgehen zu können?

Quelle: AK-Zensur (über golem(zusammenfassung))

One Comment to “EU-Ministerrat will Internetsperren”

  1. Man, langsam bin ich echt begeistert von Google, Man findet doch die Informationen die man sucht, die diesem Fall auf dieser Seite! Grueße aus Berlin

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