Kostenfallen im Internet

2009 März 19
by piratenblog

So, jetzt hat ein Gericht mal zu Gunsten von Anbietern von, ich sage mal, Webseiten mit fragwürdigen Vertragsabschlüssen entschieden.

Das Landgericht Frankfurt ist der Meinung, dass der normale Surfer sich im Klaren sein muss, dass er eine Rechnung bekommen kann, wenn er bei einem Gewinnspiel seine Adresse hinterlässt und diese Information nur nach einer Aktion des Surfers auf dem Bildschirm lesbar ist.

Ergänzung meinerseits; seit wann muss man davon ausgehen, dass man einen Vertrag eingeht, wenn man an einem Gewinnspiel teilnehmen möchte?

Quelle: Heise (über Lawblog)

Siehe auch:  Musterbrief gegen Internetabzocke, Links zur Internetabzocke

Trackbacks & Pingbacks

  1. Links zu Internetabzocke « Ralphs Piratenblog

Eine Antwort schreiben

Note: You can use basic XHTML in your comments. Your email address will never be published.

Diesen Kommentar-Feed via RSS abonnieren.