Kostenfallen im Internet
2009 März 19
So, jetzt hat ein Gericht mal zu Gunsten von Anbietern von, ich sage mal, Webseiten mit fragwürdigen Vertragsabschlüssen entschieden.
Das Landgericht Frankfurt ist der Meinung, dass der normale Surfer sich im Klaren sein muss, dass er eine Rechnung bekommen kann, wenn er bei einem Gewinnspiel seine Adresse hinterlässt und diese Information nur nach einer Aktion des Surfers auf dem Bildschirm lesbar ist.
Ergänzung meinerseits; seit wann muss man davon ausgehen, dass man einen Vertrag eingeht, wenn man an einem Gewinnspiel teilnehmen möchte?
Siehe auch: Musterbrief gegen Internetabzocke, Links zur Internetabzocke
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