PM: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlcomputern


Die Piratenpartei braucht noch Unterschriften, damit sie an den Europawahlen teilnehmen kann

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Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland:

Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil in Sachen “Wahlcomputer” verkündet.
Die Piratenpartei Deutschland begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Wahlcomputer in Deutschland nur noch bedingt zulässig sind. Damit nähert sich Deutschland dem Beispiel anderer europäischer Staaten an, welche die Maschinen sogar ganz aus dem Verkehr gezogen haben.

Ralph Hunderlach, Pressesprecher der Piratenpartei Deutschland, kommentierte das Urteil mit folgenden Worten: “Das heutige Urteil ist ein wichtiger Schritt zum Erhalt unserer Demokratie. Die Benutzung von Wahlmaschinen widerspricht dem Prinzip einer freien und geheimen Wahl, da die Ergebnisse für niemanden mehr nachvollziehbar und überprüfbar sind. Manipulationen wären somit nicht aufzudecken und die Glaubwürdigkeit unserer Demokratie würde schweren Schaden nehmen. Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht schwerwiegende Mängel der Gesetzgeber korrigieren müssen.

Die umstrittenen Wahlcomputer wurden zuerst bei der Bundestagswahl 2005 und danach unter anderem bei der vorletzten hessischen Landtagswahl im Jahre 2008 eingesetzt. Bei der Neuwahl im Jahre 2009 wurde der Einsatz ausgesetzt.

In ihrer Beschwerdeschrift (Az. 2BvC 3/07, PDF-Datei) fordern die Vertreter des Klägers Ulrich Wiesner die Wiederholung der Bundestagswahl in den 30 Wahlkreisen, in denen die Nedap-Geräte zum Einsatz kamen. Dieser Antrag hat angesichts der zu erwartenden Verfahrensdauer allerdings nur formale Bedeutung, weshalb sie hilfsweise beantragten, “festzustellen, dass die Verwendung von softwaregesteuerten Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.”

Der Einsatz von Wahlcomputern hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu Problemen geführt. In den USA “verschwanden” einige Wählerstimmen aufgrund eines Softwarefehlers und in Deutschland gelang es Ingenieuren des “Chaos Computer Clubs” (CCC) die Tasteneingaben eines Testgeräts mitzulesen. Bei den hessischen Landtagswahlen wurden die Wahlmaschinen vor dem Wahltag teilweise in privaten Haushalten aufbewahrt. Dadurch war eine geheime und manipulationsfreie Wahl nicht mehr sichergestellt. Auch nach Wahlbeobachtung des CCC in Brandenburg im September 2008 gab es erhebliche Mängel.

Dieses Urteil sehen die PIRATEN als klares Signal für weitere anstehende Entscheidungen, wie z.B. die Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, da auch hier elementare Grundrechte bedroht sind.

Quelle: http://www.piratenpartei.de/presse/Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlcomputern

Inzwischen findet man auch die PM des BVG.

Vom CCC gibt es auch eine Stellungnahme.

Und Golem hat uns zumindest zitiert.

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