GVU benutzt Pranger
2009 Januar 20
Beim Mattlog findet man einen Ausschnitt aus dem Leipziger Amtsblatt, in dem die GVU jemanden anprangern lässt, der nach §111 Urhg verurteilt wurde.
Interessanterweise ist das wohl eine in Deutschland existente Strafform, die auf Verlangen des Klägers zusätzlich verhängt wird.
Wird in den Fällen der §§ 106 bis 108b auf Strafe erkannt, so ist, wenn der Verletzte es beantragt und ein berechtigtes Interesse daran dartut, anzuordnen, daß die Verurteilung auf Verlangen öffentlich bekanntgemacht wird. 2Die Art der Bekanntmachung ist im Urteil zu bestimmen.
Ich denke, dass ist mehr als nur leicht Übertrieben. Was kommt als nächstes? Eine öffentliche Brandmarkung?
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