Zumindest ist das meine Interpretation wenn ich Sachen wie „Deutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe“ lese.
Das einige Staatsanwaltschaften schon länger nicht mehr handlungsfähig waren weil sie mit Eilanträgen überhäuft wurden in denen es um eine handvoll Dateien ging und keinerlei Verfahren angestrebt wurde sondern angeblich nur um Abmahngebühren, wurde jetzt in einigen Bundesländern Leitfäden herausgebracht.
In diesen wird aufgerufen die Anträge zu ignorieren, wenn sie unter einer gewissen Grenze liegen. Diese Grenze liegt zwischen 200 Dateien und 3.000Dateien bzw 200 Filmen. In Bayern scheint es um eine Schadensgrenze von 3.000 zu gehen. Wie diese jedoch ermittelt wird ist mir noch nicht klar. Bei der bisher üblichen „Berechnungsgrundlage“ die von der Musikindustrie verwendet wurde, dürfte das ja schon bei 2 Sekunden Musik erreicht sein, da jedes kopierte Musikstück ja 20.000 mal gekauft würde wenn es nur einmal kopiert wird ;)
Wir werden sehen, wie sich das in der nächsten Zeit entwickelt.
Udo Vetter hat dazu auch noch einen Kommentar geschrieben