Vor ein paar Tagen erst wurde entschieden, dass man nicht dafür haftet, wenn jemand über das eigene WLAN ins Internet geht und sich dort strafbar macht. man ist also kein “Stöhrer” und haftet nicht. Jetzt kommt ein Urteil gegen 3 Rentner, weil über ihre Anschlüsse Werke von Bushido runtergeladen wurde. (Rentner & Busido, ich denke man muss nicht wirklich beweisen, dass die es nicht waren ;)
Jetzt sitzen wir wieder da in Deutschland und wissen nicht, wie “Recht” gesprochen wird in diesem unserem Lande. Auf bis zur nächsten Instanz, auf das irgendwann jeder verzweifle.
(wann werden eigentlich die Strassenbauämter dafür verklagt, dass Bankräuber die Strassen als Fluchtwege verwenden oder die Post dafür, dass Erpresser ihre Forderungen per Post verschicken?)
Quellen:Golem Contra Haftung, Pro Haftung, heise