Onlinedurchsuchung in NRW verfassungswidrig (Update)

2008 Februar 27
by piratenblog

So wie es aussieht ist die aktuelle Version des Gesetzes zur Onlinedurchsuchung in NRW verfassungswidrig, jedoch ist eine Onlinedurchsuchung an sich nicht verfassungswidrig. Bei fast allen Newsmeldungen wird von strengen Auflagen geredet, die eingehalten werden müssten. Wie streng diese wirklich sind wird man wohl erst nach der Lektüre des Urteilsspruchs und langer Meditation sehen können.

Ich werde mir das auf jeden Fall heute Abend mal durchlesen und hoffen, dass ich verstehe, von was die reden. Alle Bewertungen, die bis jetzt im Netz herumgeistern sollte man noch mit sehr viel Vorsicht geniesen, da das Urteil noch nicht besonders alt ist und kaum jemand genug Zeit hatte es zu verstehen und komplett zu analysieren. Es ist also im Moment noch zu früh zum Jubeln oder zum Trauern.

Pressemitteilung des Gerichts

Quelle: Heise, Golem

Update:

Bei Heise gibt es eine Interpretation des Urteils und bei Golem darf man lesen, dass Schäuble die Onlinedurchsuchung so bald wie möglich ins Gesetz schreiben will, da wir offensichtlich noch zu viele Terroristen haben.

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ohne Sortierung, nicht gesichtet!

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