Nach einem Gerichtsurteil darf das nun nicht mehr mitloggen, wo ein Benutzer auf ihrer Seite hingeht. Das Urteil ist momentan auf eine einzige Person und eine einzige Webseite begrenzt, es dürfte sich dabei jedoch um ein Urteil handeln, welches in der nächsten Zeit öfter Zitiert wird. Wobei ich nicht glaube, dass es in dieser Art bestand haben wird, ich denke, es wird noch ein paarmal hin und her geschoben werden bis sich die beiden aktuellen Parteien einig sind und dann werden noch einige andere Rechtsstreitigkeiten folgen, bei denen es auch immer wieder Anders ausgeht.
In wieweit anonymisierte Logs darunter fallen werden am Schluss ist auch noch eine Frage, vor allem, da man aus den besuchten Seiten mit relativ wenig aufwand die einzelnen Datensätze gruppieren kann und damit wieder zu einer (wenngleich noch unbekannten?) Person zuordnen kann.
Ob dann diese Aktion des AK-Vorratsdatenspeicherung bald die gute Kinderstube bei Netzbetreibern wird? -> http://www.wirspeichernnicht.de/

Quelle: Golem