Bundesrat verabschiedet Urheberrechtsnovelle


Der 2. korb ist verabschiedet und kann ab 1.1. 2008 in Kraft treten.

Was ändert sich dadurch?

Verwerter werden weitere Rechte bekommen.

Nutzer und Künstler werden in Ihren Rechten weiter beschnitten.

Wenn den Vermarktern eine neue Idee einfällt, wie man aus einem Werk Geld machen kann, müssen sie den Künstler nicht mehr nach Erlaubnis fragen, bis jetzt sind Verträge, in denen so etwas steht nicht möglich. Bei Filmschaffenden, scheint das jetzt sogar automatisch zu sein, da braucht es nicht mal einen Vertrag mit so einer Totschlagklausel!

Quelle: Golem
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