Wieder ein Urteil, dass die Rechmässigkeit von GPL bestätigt


Bei Heise und Golem wird von einem Fall berichtet, bei dem ein spanischer Hersteller ein VOIP-Telefon über den deutschen Vertrieb von Skype verkauft. Bei dem Telefon waren (zuerst) keinerlei Informationen zur GPL vorhanden, noch war der in der Lizenz geforderte Quelltext (der Programm bevor es für den Computer übersetzt wurde) vorhanden. Da Skype von diesem Verstoss wusste, jedoch nichts dagegen unternahm, wurde gegen sie ein Urteil erlassen. Das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig.

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